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Stand 17.09.04
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lausitzer
Kabel-betriebsgesellschaft mbH (LKG)
1. Leistungen von LKG
LKG vertreibt IP-basierte Sprach-, Daten- und Videodienste, die sie von
der Deutschen Telekom AG bezieht. Zur Nutzung der Dienstleistungen ist die
Installation eines Kabelmodems erforderlich. Das Kabelmodem verbleibt im
Eigentum von LKG und ist bei Vertragsende zurückzugeben. Die Einzelheiten
des Leistungspaketes ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und seiner
Beschreibung.
2. Vertragabschluss / Bereitstellung der
Dienstleistungen
a) Angebote von LKG sind, insbesondere hinsichtlich der Leistungen, der
Preise sowie der Bereitstellungszeiten bis zum Vertragabschluss unverbindlich.
b) Inhalt und Umfang der Dienstleistungen werden im Einzelnen durch den
schriftlich oder elektronisch übermittelten Auftrag und die dort in Bezug
genommene Leistungsbeschreibung geregelt.
c) LKG wird in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach einer Anfrage
prüfen, ob die technischen und sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, ihre
Dienstleistungen zu erbringen. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung durch LKG zustande. Der Kunde ist berechtigt, über
das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus, den Vertrag binnen 14 Tagen nach
Freischaltung der Dienstleistung zu widerrufen.
3. Garantierter Qualitätsstandard / Haftung
a) Gerät LKG mit ihrer geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn LKG eine vom Kunden gesetzte
Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht einhält.
b) LKG haftet grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
oder bei Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder dem
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. LKG haftet dabei für
Vermögensschäden maximal bis zu € 12.500,00 je Nutzer und € 10.000.000,00
gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schaden verursachendem Ereignis,
sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wird. Im Falle einer leicht
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder
grober Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen ist der Schadensersatz daneben
der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die
Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn oder
ausgebliebene Einsparungen, ist im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit
oder sonstiger Störungen der Dienste grundsätzlich ausgeschlossen.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
Mitarbeiter von LKG und für die in die Vertragsdurchführung einbezogenen
Unternehmen und ihre Mitarbeiter.
d) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
e) Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse,
wie höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfall von
Telekommunikationsverbindungen, Ausfall der Dienste der Deutschen Telekom sowie
sonstige Störungen, auf die LKG keinen Einfluss hat und die von LKG nicht zu
vertreten sind, entbinden LKG für ihre Dauer von der vertraglichen
Leistungspflicht. Soweit sich hieraus erhebliche Leistungsstörungen von mehr
als einer Woche Dauer ergeben, wird das Entgelt anteilig gekürzt. Dauert ein
solches Ereignis länger an als einen Monat, sind beide Parteien berechtigt,
den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen.
f) Liefer- und Leistungsstörungen, die LKG zu vertreten hat, führen zu
einer anteiligen Kürzung des monatlichen Entgelts. Im Falle leichter
Fahrlässigkeit von LKG erfolgt eine Kürzung erst dann, wenn LKG die Störung
nicht binnen 4 Stunden nach Störungsmeldung behebt.
g) Ordnungsgemäße Wartungsarbeiten an den zentralen Einrichtungen von LKG
oder von zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten stellen keine
Leistungsstörung dar, soweit die damit verbundenen Beeinträchtigungen der
Dienstleistung 7 Stunden im Monat nicht überschreiten. LKG wird derartige
Wartungsarbeiten grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und
vornehmlich in der Zeit zwischen 3.00 und 7.00 Uhr morgens durchführen.
4. Technische Anpassungen
Zur Umsetzung neuer technischer Entwicklungen und zur Sicherung des
Qualitätsstandards kann LKG die Dienstleistungen auch während der Vertragsdauer ändern, soweit dies für
den Kunden zumutbar ist. Hierbei darf allerdings der wesentliche Charakter
der vereinbarten Dienstleistung nicht verändert werden.
5. Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt ab dem Tag der Freischaltung
der Dienstleistung. Dies gilt nicht, wenn die Dienstleistung mit einem
Fehler behaftet ist, welcher die Nutzbarkeit der Dienstleistung wesentlich
beeinträchtigt und LKG dies zu vertreten hat. Den entsprechenden Nachweis
hat der Kunde zu erbringen.
b) Das Entgelt für das gewählte Dienstleistungspaket wird gemäß
vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Das hierauf entfallende Entgelt ist
jeweils im Voraus in den ersten 3 Werktagen des Folgemonats ohne Abzug
fällig. Besteht der Vertrag nur während eines Teils des Monats, so berechnet
sich das Entgelt anteilig pro Tag der Inanspruchnahme bezogen auf den
jeweiligen Monat. Sonstige Entgelte werden nach Erbringung der Leistung in
Rechnung gestellt.
c) Die Aufrechnung, Wandelung oder Minderung ist nur zulässig, wenn ihre
Berechtigung rechtskräftig festgestellt oder von LKG schriftlich anerkannt
wird. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
d) Die Zahlung erfolgt durch Einzug über das Bank- oder Kreditkartenkonto
des Kunden. Der Kunde erteilt hierzu hiermit seine Ermächtigung.
e) Im Fall des Verzuges ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in
Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1
Diskont-Überleitungsgesetz verpflichtet, es sei denn, von LKG wird ein
höherer Verzugsschaden nachgewiesen.
f) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder
unbefugte Nutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und
soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
6. Außerordentliche Kündigung durch LKG
LKG ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,
wenn
- sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Zahlung der
Entgelte oder eines erheblichen Teils dieser Entgelte in Verzug befindet,
- der Kunde trotz - schriftlicher oder elektronischer - Abmahnung die
Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nicht binnen 14 Kalendertagen nach Zugang der Abmahnung
beendet,
- der Kunde zahlungsunfähig, über das Vermögen des Kunden das Vergleichs-
oder Konkursverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Konkurs mangels Masse
abgelehnt wird,
- besondere Umstände den Verdacht rechtfertigen, daß ein Betrug oder
sonstiger Mißbrauch vorliegt oder bevorsteht oder
- LKG oder einem vertraglich verbundenen Unternehmen eine erforderliche
Lizenz nach dem TKG oder sonstigen öffentlichen Vorschriften entzogen wird.
In den Fällen des Zahlungsverzugs, des nachgewiesenen Betrugs und Mißbrauchs
sowie der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ist LKG
berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Restlaufzeit des
Vertrages zu verlangen. Es sind insoweit mindestens 25 % der ausstehenden
Entgelte bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin als Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu zahlen, wenn nicht der Kunde einen geringeren
Schaden nachweist.
7. Zurückbehaltung der Dienstleistungen
LKG darf die Dienstleistungen zurückbehalten und insbesondere die
Freischaltung unterbrechen, wenn:
- LKG berechtigt wäre, den Vertrag zu beenden, das Recht zur Kündigung
wird durch die Zurückbehaltung der Dienstleistungen nicht berührt,
- der Kunde in Verzug gerät,
- LKG Arbeiten an den dem Kunden überlassenen Einrichtungen vornimmt, die
ohne eine Unterbrechung der Dienstleistungen nicht durchgeführt werden
können oder
- dies durch ein Gericht, eine Behörde oder eine Rechtsvorschrift
angeordnet wird.
In den beiden zuerst genannten Fällen bleibt die Zahlungspflicht des
Kunden bestehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt LKG hierbei vorbehalten.
8. Einrichtungen von LKG bei dem Kunden
a) Etwaige Einrichtungen von LKG bzw. eines mit LKG verbundenen
Unternehmens beim Kunden, insbesondere das überlassene Kabelmodem,
verbleiben jederzeit in deren Eigentum. Der Kunde besitzt an den
Einrichtungen von LKG kein Pfandrecht und kein Zurückbehaltungsrecht. Sie
sind den Umständen entsprechend pfleglich zu behandeln und bei Beendigung
des Vertrages - außer im Falle des Widerrufs des Vertrages nach dem Gesetz
über Fernabsatzverträge oder des Rücktritts binnen 14 Tagen nach erstmaliger
Freischaltung einer Dienstleistung
- auf eigene Kosten und Gefahr in einem der Nutzungsdauer entsprechenden
Zustand zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht binnen 14
Tagen nach, so hat er bis zur Rückgabe das vereinbarte
Dienstleistungsentgelt weiterzuentrichten.
b) Dem Endkunden wird das Kabelmodem gegen Entrichtung einer Kaution in
Höhe von 50,00 € zur Verfügung gestellt.
c) LKG ist berechtigt, diese Einrichtungen ganz oder teilweise neu zu
gestalten bzw. zu ersetzen, soweit hierdurch der wesentliche Charakter der
Dienstleistungen nicht verändert wird.
9. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet die rechtzeitige Zahlung der Entgelte
sicherzustellen. Entsteht LKG aus der Verletzung dieser Pflicht ein Schaden
- insbesondere durch Rückbuchung einer Lastschrift - hat der Kunde diesen
Schaden zu ersetzen, es sei denn der Kunde hat die erforderliche Sorgfalt
beachtet oder der Schaden wäre auch bei Einhaltung dieser Sorgfalt
eingetreten.
b) Der Kunde gewährt LKG soweit erforderlich an Werktagen während der
üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den
Einrichtungen von LKG. Sofern für LKG keine Zugangsmöglichkeit besteht, wird
LKG für die Dauer des nicht bestehenden Zugangs von ihren Verpflichtungen
frei. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass deren Einhaltung auch
ohne den Zugang möglich gewesen wäre.
c) Einrichtungen des Kunden hat dieser auf eigene Kosten zu ändern, wenn
dies erforderlich ist, damit LKG die Dienstleistungen erbringen kann
und/oder damit die Einrichtungen den einschlägigen rechtlichen Vorschriften
entsprechen.
d) Der Kunde wird die Dienstleistungen nicht in rechtswidriger Weise oder
zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen oder nutzen lassen und LKG von
allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser
Verpflichtung resultieren.
e) Der Kunde wird LKG unverzüglich über Funktionsstörungen der von ihm
genutzten Dienstleistungen sowie Schäden an den ihm überlassenen
Einrichtungen unterrichten und LKG bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie
bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei
heraus, daß die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von LKG
erbrachten Dienstleistung beruht bzw. kein Schaden an den Einrichtungen
vorliegt, hat der Kunde LKG den durch die Störungsmeldung verursachten
Aufwand zu ersetzen.
f) Der Kunde verpflichtet sich,
- das Kabelmodem vor Schäden, insbesondere vor Beeinflussung durch
elektrische Fremdspannung zu bewahren,
- den Besitz an dem Kabelmodem weder ganz noch teilweise zu übertragen
oder die Nutzung der Dienstleistungen dauerhaft einem Dritten ohne
schriftliche Zustimmung von LKG zu überlassen,
- keine Reparatur, Wartung oder sonstigen Maßnahmen an dem Kabelmodem
durch andere als die von LKG beauftragten Personen zu veranlassen oder zu
gestatten,
- keine Etiketten oder Aufschriften an dem Kabelmodem zu entfernen, zu
fälschen oder zu verändern,
- die elektrische Energie für die Installation und den Betrieb der
LKG-Einrichtungen bereitzustellen.
g) Änderungen von Anschrift, Kontoverbindung oder von sonstiger für die
Vertragsabwicklung wesentlichen Daten hat der Kunde unverzüglich
mitzuteilen.
10. Datenschutz
a) Bezüglich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Vorschriften
Anwendung.
b) Name und Anschrift des Kunden sowie die zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen
kundenbezogenen Daten werden von LKG im Einklang mit den Regelungen des
Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Datenschutzvorschriften in
maschinenlesbarer Form gespeichert und
- ggf. auch durch Dritte - für Aufgaben, die sich aus dem
Vertragsverhältnis ergeben, verarbeitet.
c) Der Kunde ist damit einverstanden, daß LKG bei der für den Wohnsitz
bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen Schufa (Schutzgesellschaft für
allgemeine Kreditsicherung GmbH) und/oder bei einer entsprechenden
Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholt. LKG ist berechtigt, den genannten
Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung (z.B.
beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener
Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln.
Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen
Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen,
kann die LKG hierüber ebenfalls Auskunft erteilen. Die jeweilige
Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen von LKG, eines Kunden der Schufa oder einer anderen
entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und
dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
11. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Entgelte durch
LKG während der Vertragslaufzeit werden dem Kunden schriftlich oder
elektronisch - wobei die Möglichkeit gegeben sein muß die Änderung auf einem
dauerhaften Datenträger zu speichern - mitgeteilt. Die Änderungen gelten als
genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang
der Mitteilung, welche auf diese Folge besonders hinweisen wird, schriftlich
oder elektronisch widerspricht. Widerspricht der Kunde, ist LKG berechtigt,
den Vertrag mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende ordentlich zu
kündigen.
12. Sonstige Bestimmungen
a) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag nur nach
vorheriger schriftlicher oder elektronischer Zustimmung durch LKG auf einen
Dritten übertragen.
b) Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen oder des jeweiligen
Auftrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die
Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die üblicherweise dem mit der
unwirksamen Regelung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
c) Soweit der Kunde Kaufmann ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist für jeden dieser Fälle der Gerichtsstand Senftenberg
vereinbart.
d) Es gilt deutsches Recht für die vertraglichen Beziehungen der
Parteien.
e) LKG erbringt
Telekommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Leistungen ausschließlich
zu den vorstehenden Bedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags
oder Annahme der Leistung anerkennt.
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